Wie müssen Bitcoins versteuert werden in Deutschland?
In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins der Einkommensteuer. Dabei werden Bitcoins als „andere Wirtschaftsgüter“ eingestuft und ihr Verkauf als „privates Veräußerungsgeschäft“ behandelt.
Freigrenze von 600 Euro
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bis zu einer Freigrenze von 600 Euro im Jahr steuerfrei. Das bedeutet, dass Anleger, die Bitcoins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkaufen, keine Steuern zahlen müssen, wenn ihr Gewinn unter 600 Euro liegt.
Haltefrist von einem Jahr
Eine weitere Möglichkeit, Gewinne aus dem Bitcoin-Handel steuerfrei zu halten, ist eine Haltefrist von einem Jahr. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind ebenfalls steuerfrei.
Überschreitung der Freigrenze
Überschreiten die Gewinne aus dem Bitcoin-Handel die Freigrenze von 600 Euro oder wurde die Haltefrist von einem Jahr nicht eingehalten, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers.
Beispiel
Ein Anleger kauft 10 Bitcoins für 1.000 Euro. Ein Jahr später verkauft er die Bitcoins für 1.500 Euro. Sein Gewinn beträgt somit 500 Euro. Da die Freigrenze von 600 Euro nicht überschritten wird und die Haltefrist von einem Jahr eingehalten wurde, ist der Gewinn steuerfrei.
Anmeldung in der Steuererklärung
Gewinne aus dem Bitcoin-Handel müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu können Anleger eine Anlage SO nutzen. In dieser Anlage müssen sie die Anschaffungskosten der Bitcoins, den Verkaufspreis und den Gewinn angeben.
Hilfestellung
Bei Fragen zur Besteuerung von Bitcoins können sich Anleger an einen Steuerberater wenden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Besteuerung von Bitcoins finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
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